Hinweise des Direktorats

Die folgenden "Hinweise des Direktorats" geben die entsprechenden Hinweise so wieder, wie sie auf der letzten Seite des Jahresberichts 2007/08 veröffentlicht wurden. Die aktuellsten Informationen aus dem Gregor-Mendel-Gymnasium finden sich im Blog "GMitteilunG", der über die entsprechende Schaltfläche im grünen Feld der Startseite direkt erreichbar ist.

 

Nachprüfung für Schülerinnen und Schüler der 6. mit 9. Jahrgangsstufe
Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus, der spätestens am 8. August bei der Schule vorliegen muss. Die Prüfung selbst findet vom 10. bis 15. September 2008 statt. Der genaue Zeitplan hängt ab 11. August an der Glaswand der Eingangshalle aus.

Besondere Prüfung für Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangsstufe
Auf einem bei StD Raschka erhältlichen Formblatt muss die Anmeldung spätestens eine Woche nach Erhalt des Jahreszeugnisses erfolgen; dabei ist eine Kopie des Jahreszeugnisses vorzulegen. Die Prüfung selbst findet am 10., 11. und 12. September 2008 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch oder Latein am GMG statt.

Sprechstunden des Direktorats
In den Sommerferien ist das Direktorat in der erste, zweiten und letzten Ferienwoche täglich von 11 Uhr bis 12 Uhr geöffnet, in den restlichen Wochen jeweils am Mittwoch von 10 Uhr bis 12 Uhr. Für besonders wichtige Anliegen können mit dem Direktorat andere Termine vereinbart werden.

Ferientermine und unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2008/2009
Allerheiligen: 3. November mit 7. November 2008
Büß- und Bettag: 19. November 2008
Weihnachten: 22. Dezember 2008 mit 5. Januar 2009
Frühjahrsferien: 23. Februar mit 28. Februar 2009
Ostern: 6. April mit 18. April 2009
Pfingsten: 2. Juni mit 13. Juni 2009
Sommerferien: 3. August mit 14. September 2009

Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien
Das neue Schuljahr beginnt am Dienstag, den 16. September 2008

Abiturprüfung 2009
Schriftlicher Teil: 8. Mai mit 22. Mai 2009
Colloquiumsprüfung: 25. Mai mit 29. Mai 2009

Kostenfreiheit des Schulwegs
Für Schüler der 5. mit 10. Jahrgangsstufe besteht Kostenfreiheit des Schulwegs, wenn die Entfernung
zwischen Wohnung und Schule größer als 3 km ist.
Für Schüler ab der 11. Jahrgangsstufe, die gemäß der Kindergeldregelung Schulwegkostenfreiheit beantragen
können, ist ein Antrag mit Kindergeldnachweis für August 2008 einzureichen.
Die erforderlichen Formulare können im Sekretariat abgeholt werden.

Direktorat, Lehrerkollegium und Verwaltung wünschen den Schülerinnen, Schülern und Eltern schöne Ferien.

EDWARD KÖNIG