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Naturwissenschaftlich-technologisches, sprachliches, wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium

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Gesundheit / Vorsorge

Der Bayerische Landtag hat die Staatsregierung mit Beschluss vom 11.03.2003 darum gebeten, ganz besonders auf die Jugendgesundheitsuntersuchung J1 im 13./14. Lebensjahr sowie auf das notwendige Schließen so genannter Impflücken hinzuweisen; Informationen zum Thema Impfschutz enthält die Elternzeitschrift, Ausgabe 02/2003, auf S.17. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt über die Gesundheitsvorsorge Ihrer Kinder.
Beachten Sie bitte die Belehrung gemäß § 34 Infektionsschutzgesetz (IfSG). Ein entsprechender Belehrungsbogen wurde Ihnen mit dem 2. Rundbrief im Schuljahr 2002/03 am 21.10.2002 übermittelt; für die diesjährige 5. Jahrgangsstufe liegt der Belehrungsbogen dem heutigen Rundbrief bei. Wenn Sie sich Ihrer Meldepflicht bei Infektionen nicht sicher sind, dann setzen Sie sich bitte umgehend mit der Schule in Verbindung. Ausführliche Informationen finden Sie auch unter http://www.rki.de/INFEKT/INF_HOME.HTM  im Internet.

 

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Letztes Update: 06.02.2005

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