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Naturwissenschaftlich-technologisches, sprachliches, wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium

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Hausordnung und Sicherheit

Abwesenheit von Schülern bei Unterrichtsbeginn/Prävention von Gewalt
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 9 zu Unterrichtsbeginn nicht erscheint und - was eigentlich gar nicht vorkommen dürfte! - weder schriftlich noch mündlich entschuldigt ist, dann versucht die Schule sofort telefonischen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten aufzunehmen. Da mit der 9. Jahrgangsstufe die Vollzeitschulpflicht endet, verzichten wir ab der 10. Jahrgangsstufe auf dieses Verfahren. Dennoch gilt, dass grundsätzlich jede Schülerin und jeder Schüler bei Verhinderung noch v o r Unterrichtsbeginn entschuldigt werden muss.
Wenn eine Schülerin oder ein Schüler der Jahrgangsstufen 5 - 11 während der Unterrichtszeit erkrankt, dann darf die Schule grundsätzlich nur nach telefonischer Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten verlassen werden. Dieses Verfahren gilt also auch für die Jahrgangsstufen 10 und 11, weil wir Sie vor dem Nachhauseweg über den Gesundheitszustand Ihres Kindes informieren möchten. Für die Jahrgangsstufen 12 und 13 gilt wegen der völlig anderen Unterrichtsorganisation in Kursen eine andere Regelung.

Feuer- und Katastrophenfälle (Brandschutzordnung)
® s. eigenes Blatt

Notrufnummern

Rettungsdienst 19222
Notaufnahme im Klinikum St. Marien 381339

Notfall: Zugang der Rettungsdienste

Bei einem Notfall im Schulgebäude:
Einfahrt von der Raigeringer Straße in den Vorplatz, Benutzen des immer offenen Eingangs;
ein Mitglied des Sanitätsdienstes sollte den Rettungsdienst möglichst bereits vom Bürgersteig Raigeringer Straße aus einweisen und auf kürzestem Weg zum Verletzten führen.
Sollte es aus bestimmten Gründen notwendig oder sinnvoll sein, dass der Rettungsdienst zum Eingang an der Moritzstraße oder über die Dientzenhofer Straße direkt in den Schulhof oder zum Lehrerparkplatz kommt, so müsste an der Kreuzung Moritzstraße/Raigeringer Straße eine entsprechende Einweisung erfolgen.

Bei einem Notfall in der Dreifachsporthalle oder auf dem Sportgelände der Dreifaltigkeitsschule:
Einfahrt von der Raigeringer Straße in den Parkplatz direkt vor der Sporthalle;
auch hier sollte eine Person den Rettungsdienst vom Bürgersteig der Raigeringer Straße aus einweisen und auf kürzestem Weg zum Verletzten führen.

Probealarm

Durchsage kurz vor einem angekündigten Probealarm:
In Kürze wird ein Probealarm durchgeführt, um folgende, in einem Katastrophenfall besonders wichtigen Verhaltensweisen zu üben:

  1. Beim Ertönen des Alarmzeichens so schnell wie möglich geordnet das Schulgebäude verlassen; dabei ist der kürzeste Fluchtweg nicht immer der schnellste - Drängeln an Türen oder Treppen verzögert die Räumung und kann zu schmerzhaften Verletzungen führen!
  2. Wenn von der unterrichtenden Lehrkraft nichts anderes angeordnet wird, trifft sich die Gruppe an dem Ort, der als Sammelplatz im Alarmfall in den ersten Schultagen vereinbart worden ist. Bei Schülergruppen, die aus verschiedenen Klassen zusammensetzen entscheidet die Lehrkraft, wo sich die Gruppe sammelt.
  3. Sobald die Klasse bzw. Gruppe in Sicherheit ist, muss die Vollzähligkeit überprüft werden.
  4. Ein Schüler bzw. eine Schülerin der Gruppe meldet den Standort der Gruppe und evtl. fehlende Schüler dem Direktoratsmitglied ( Herr König oder Herr Rittner oder Herr Raschka), das sich beim Eingang zur Hausmeisterwohnung neben dem Haupteingang Raigeringer Straße befindet.
    Diese Meldung ist im Ernstfall für die Rettungsdienste besonders wichtig, um sich schnellstmöglich auf die Rettung der noch im Gebäude befindlichen Personen konzentrieren zu können.

Rauchen

Rauchen ist im gesamten Schulhaus untersagt. Den Schülern ab der 11. Jahrgangsstufe ist es gestattet, auf der Dachterrasse im Neubau II. Stock zu rauchen. Dabei haben sie peinlichst genau auf Sauberkeit zu achten und Asche sowie Zigarettenkippen ausnahmslos in die aufgestellten Aschenbecher zu entsorgen.
Für Lehrkräfte ist das Rauchen im hinteren Lehrerzimmer, dem sog. Kaffeezimmer gestattet.

Sanitätsdienst

Die Schüler der 10.Klassen stellen den Sanitätsdienst; sie werden in GMGhauseigenen Kursen von jeweils acht Doppelstunden durch OStR P. Storch ausgebildet, welcher den offiziellen Lehrschein des ERK besitzt. Die Schüler erhalten nach Abschluss der Ausbildung zum Ersthelfer Ausweise vom ERK Amberg, welche für die Vorlage zur Führerscheinprüfung anerkannt sind. Die Sanitätsdienst Teams sind für jeweils eine Woche des Schuljahres eingeteilt, so lange, bis aus einem neuen Erste Hilfe Kurs Ablösung erfolgt.

Verfahren bei Erste-Hilfe-Einsätzen:
Die Teams werden über Lautsprecher gerufen: "Sanitätsdienst bitte kommen!" Sie verlassen den Unterricht, eilen zum Sekretariat, holen den Schlüssel des Sanitätszimmers im Altbau neben dem Eingang zum Bücherkeller und bringen den Schüler, welcher Hilfe braucht, dort hin. Hier betreuen sie den Schüler, bis der Notarzt oder die Eltern eintreffen. Mit einem Eintrag in die im Erste-Hilfe-Raum aufliegende Liste dokumentieren sie den Namen des Betreuten und die Art der Hilfeleistung. An Schulaufgabentagen sorgen die Teams für Vertretung aus anderen Gruppen!
Ansprechpartner: OStR Storch

Schließmechanismus Außentüren / Sicheres Schulhaus

Um das Schulhaus noch sicherer zu machen, wurde der Schließmechanismus aller Außentüren geändert. Außer frühmorgens und während der Pause kann das Schulhaus nur noch über eine der Türen vom Musikhof und eine der Türen vom Vorplatz Raigeringer Straße aus betreten werden; dieser Eingangsbereich soll demnächst zudem durch eine automatische Kamera überwacht werden. Das Verlassen des Hauses ist zu jeder Zeit über alle Türen möglich.

 

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Letztes Update: 31.10.2004

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