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Naturwissenschaftlich-technologisches, sprachliches, wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium

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Schulrecht 

Für bayerische Gymnasien sind im Wesentlichen zwei juristische Texte maßgeblich:

  • Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG). Das BayEUG ist, wie der Name schon sagt, ein vom Bayerischen Landtag beschlossenes Gesetz und gilt für alle Schularten.
  • Die Schulordnung für Gymnasien in Bayern (GSO). Diese Verordnung wird vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (kurz: Kultusministerium) erlassen und gilt für alle staatlichen und staatlich anerkannten Gymnasien.

Interessierte Schüler/innen und Eltern können den vollständigen Text des BayEUG und der GSO jederzeit im Sekretariat einsehen oder im Internet abrufen (Weblinks siehe unten). Für weitere Informationen zum Schulrecht sei auf die einschlägige Webseite des Kultusministeriums verwiesen.

Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG)

Schulordnung für die Gymnasien (GSO)

 

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URL: www.gmg-amberg.de 
Letztes Update: 11.10.2008

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