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Naturwissenschaftlich-technologisches, sprachliches, wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium

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Unterrichtsversäumnisse

Zur Sicherheit Ihrer Kinder und zur Vermeidung unnötiger Störungen der pädagogischen Arbeit möchte ich Sie bitten, dass Sie die folgenden Regeln unbedingt genau beachten.

V e r h i n d e r u n g (§ 36 GSO) der Teilnahme am Unterricht z.B. wegen Krankheit
- Die Erziehungsberechtigten benachrichtigen die Schule noch vor Unterrichtsbeginn (ab 7.35 Uhr), telefonisch oder über einen zuverlässigen Mitschüler,
- reichen eine schriftliche Entschuldigung (Formblatt!) in jedem Fall innerhalb von 2 Tagen nach,
- teilen die Krankheitsdauer bei einer Absenz von mehr als 3 Unterrichtstagen schriftlich mit und
- legen ein ärztliches Attest bei einer Krankheitsdauer von mehr als 10 Unterrichtstagen vor.

B e f r e i u n g (§ 37 GSO) von einzelnen Unterrichtsstunden wegen Erkrankung während der Unterrichtszeit am gleichen Schultag; Sportbefreiung
- Der Befreiungszettel wird vom Sekretariat ausgefüllt und registriert;
- gleichzeitig werden die Erziehungsberechtigten oder deren Vertreter telefonisch benachrichtigt.
- Vormittags befreit die Lehrkraft der jeweiligen Stunde, am Nachmittag nur die Schulleitung;
- das vorzeitige Verlassen der Schule ist nur nach telefonischer Zustimmung möglich.
- Die Eltern unterschreiben den Befreiungszettel und
- die Schülerin/der Schüler gibt ihn bei Wiederbesuch des Unterrichts im Sekretariat zurück.
- Erkrankt ein Schüler während einer Leistungserhebung, so können nachträglich ausgestellte ärztliche Zeugnisse nicht anerkannt werden.
- B e f r e i u n g v o m S p o r t u n t e r r i c h t (Formblatt!) wird auf Antrag der Erziehungsberechtigten und im Allgemeinen nur nach Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses und nur durch die Schulleitung genehmigt; über die Anwesenheitspflicht in der Sportstunde entscheidet in der Regel die Sportlehrkraft.

B e u r l a u b u n g (§ 38 GSO) in dringenden, vorhersehbaren Ausnahmefällen in naher Zukunft (z.B. unvermeidbarer Arzttermin, Führerscheinprüfung, Vorladung bei Gericht, leistungssportliche Veranstaltung etc.)
- Ein Erziehungsberechtigter stellt rechtzeitig (mindestens einen Tag vorher!) einen schriftlichen Antrag an das Direktorat (Formblatt!);
- Schulaufgabentermine etc. müssen berücksichtigt werden.
- Das Direktorat leitet den genehmigten Antrag an die Klassenleitung weiter.
- Beurlaubungen wegen geplanter Urlaubsreisen etc. sind grundsätzlich nicht möglich!

Jedes Unterrichtsversäumnis wird im Absentenheft notiert.

 

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Letztes Update: 06.02.2005

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