Abfallwirtschaft
Homepage Gemeinde Gebenbach
Restmüllabfuhr || Altpapierabfuhr
|| Sperrmüllabfuhr || Problemmüll
|| Kühlschrankscheck || Bauschutt/Asbest
Entsorgungspflichtige Körperschaft
Landkreis Amberg-Sulzbach
Schloßgraben 3
92224 Amberg
Abfallberatung: Telefon 09621/39307 und 39147
Abfuhrunternehmen
Nordbayerische Städtereinigung Altvater GmbH & Co. KG
Im Gewerbegebiet 3
92256 Hahnbach
Telefon: 09664/91440
Restmüllabfuhr:
Die Restmüllabfuhr in Gebenbach, Atzmannsricht und Kainsricht erfolgt
jeden zweiten Montag. Die Abfuhrbehältnisse sind bereits ab 6 Uhr
am Abfuhrtag bereitzustellen. Verschiebungen des Abfuhrtages aufgrund von
Feiertagen werden in der Tagespresse bekanntgegeben.
Auswahl
Altpapierabfuhr
Die Altpapierabfuhr in Gebenbach, Atzmannsricht und Kainsricht erfolgt
jeweils am Montag im vierwöchigen Turnus. Die Abfuhrbehältnisse
sind bereits ab 6 Uhr am Abfuhrtag bereitzustellen. Verschiebungen des
Abfuhrtages aufgrund von Feiertagen werden in der Tagespresse bekanntgegeben.
Auswahl
Sperrmüllabfuhr
Der Sperrmüll wird zweimal jährlich abgeholt. Die Abfuhrtermine
werden kurzfristig in der Tagespresse bekanntgegeben. Der Sperrmüll
ist ab 6 Uhr am bekanntgegebenen Abfuhrtag bereitzustellen. Restmüll,
auch wenn er von Dritten dazugestellt wird, wird nicht abgefahren. Die
voraussichtlichen Abfuhrtermine für alle drei Ortschaften sind für
das erste Halbjahr auf Mittwoch, 16. Mai 2001, und für
das zweite Halbjahr auf Mittwoch, 07. November 2001, festgelegt
worden.
Unter Sperrmüll versteht man Abfall aus Haushaltungen, der so sperrig
ist, daß er nach Zerkleinern nicht in der Restmülltonne oder
den blauen Restmüllsäcken des Landkreises unterzubringen ist.
Die Gegenstände dürfen die Maße 200 x 100 x 80 cm nicht
überschreiten.
Es wird nur Sperrmüll abgefahren, der im Rahmen der privaten Haushaltsführung
anfällt, wie z.B.
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Fahrräder
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Fernseher
-
Herde
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Kinderwägen
-
Koffer
-
Matratzen
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Möbel
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Öfen (ölfrei)
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Radiogeräte
-
Stehlampen
-
Teppiche
-
Waschmaschinen
Folgende Gegenstände sind kein Haushaltssperrmüll und werden
deshalb nicht mitgenommen:
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Agrarfolien (z.B. Siloplanen)
-
Altreifen
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Autoteile
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Autowracks
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Baustellenabfälle (Folien, Isoliermaterial, Paletten usw.)
-
Fenster
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Gewerbemüll
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Kühlgeräte (= Kühlschrankscheck)
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Motorräder
-
Motorradteile
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Türen
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Waschbecken aus Keramik oder Steingut (= Bauschutt)
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WC-Becken (= Bauschutt)
Auswahl
Problemmüll
Das Giftmobil des Landkreises sammelt im Haushalt anfallenden Problemmüll.
Die genauen Termine mit den Haltestellen werden rechtzeitig über Plakate,
Handzettel und die Tagespresse bekanntgegeben.
Bei der Anlieferung ist zu beachten, daß aus Sicherheitsgründen
Problemabfälle nicht vorzeitig am Sammelort abgestellt werden dürfen.
Um spielende Kinder, aber auch die Umwelt zu schützen, dürfen
Problemabfälle nur dem Fachpersonal direkt übergeben werden.
Flüssige Problemabfälle dürfen nur in den ursprünglichen
Behältnissen verschlossen angeliefert werden. Um chemische Reaktionen
zu verhindern, dürfen sie auf keinen Fall zusammengeschüttet
werden.
Das Giftmobil sammelt:
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Abbeizmittel
-
Altfarben und -lacke (aber: Dispersionsfarben und eingetrocknete Farb-
und Lackreste gehören in den Restmüll)
-
Autobatterien
-
Batterien (aber: nutzen Sie vorrangig die Rückgabemöglichkeit
über den Handel)
-
Chemikalien aus Heimlabor
-
Desinfektionsmittel (z.B. WC-Reiniger)
-
Energiesparlampen
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Farben, lösungsmittelhaltig
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FCKW-haltige Spraydosen
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Filmentwickler
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Fixierbäder
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Frostschutzmittel
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Halonfeuerlöscher
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Holzschutzmittel
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Imprägniermittel
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Klebstoff, lösungsmittelhaltig
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Leuchtstoffröhren
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Laugen
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Ölfilter (jedoch kein Altöl: Rücknahmepflicht durch Handel)
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ölgetränkte Lappen
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PCB-haltige Kleinkondensatoren
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Pflanzenschutzmittel (Reste)
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Reinigungsmittel
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Rostschutzmittel
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Säuren
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Schädlingsbekämpfungsmittel (Reste)
Auswahl
Kühlschrankscheck
Die Abholung und fachgerechte Entsorgung von Kühlgeräten aus
Haushaltungen erfolgt zweimal jährlich (Frühjahr/Herbst) nach
Anmeldung mit dem Kühlschrankscheck. Er liegt bei der Gemeindeverwaltung
für Sie bereit und enthält alle wichtigen Informationen. Die
Abholung ist für Sie kostenlos.
Der Kühlschrankscheck gilt jedoch nicht für gewerblich
genutzte oder vom Fachhandel bereitgestellte Kühlgeräte.
Auswahl
Bauschutt und Asbest
Neben Bauschutt nehmen die Deponien Laubhof und Oberweißenbach auch
Eternitplatten und festgebundene Asbestabfälle an. Die speziellen
Modalitäten für die Anlieferung asbesthaltiger Abfälle bitte
rechtzeitig mit den Deponiebetreibern abklären.
Laubhof |
Fa. Ulrich |
Telefon: 09664/1596 |
Auswahl
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Stand: 02.01.2001