Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 18.12.2000 die Aufstellung eines Bebauungs- und Grünordnungsplanes für das Gewerbegebiet „Gebenbach-West“ beschlossen. Entsprechend der Darstellung im Flächennutzungs- und Landschaftsplan soll ein Gewerbegebiet in einer Größe von ca. fünf Hektar nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Damit soll der örtliche Bedarf an Gewerbeflächen gedeckt werden.
Mit der Planung hat der Gemeinderat das Ingenieurbüro Reuther und Seuß GmbH, Amberg, beauftragt. Der Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Gebenbach:
- FlNr. 4702 Teilfläche
- FlNr. 4703 (ganz)
- FlNr. 4704 Teilfläche
- FlNr. 4713 Teilfläche
- FlNr. 4714 Teilfläche
- FlNr. 4715 Teilfläche
Der Aufstellungsbeschluss wird gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) ortsüblich bekanntgemacht.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan wird im Rahmen einer Bürgerbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB der Öffentlichkeit vorgestellt;
außerdem wird der Bebauungs- und Grünordnungsplan einmonatig
öffentlich ausgelegt. Der Zeitpunkt der Bürgerbeteiligung wird
gesondert bekanntgegeben. Bei der Bürgerbeteiligung sowie während
der Auslegung können von jedermann Bedenken und Anregungen vorgebracht
werden. Diese werden vom Gemeinderat geprüft und soweit möglich
in der weiteren Planung berücksichtigt.