In der letzten Sitzung im Jahr 2000 stellte der Gebenbacher Gemeinderat
die Weichen für den Bebauungs- und Grünordnungsplan Gewerbegebiet
Gebenbach-West und fasste hierzu den Aufstellungsbeschluss. Ebenso wurde
die Jahresrechnung 1999/2000 des Kindergarten St. Marten festgestellt und
der Haushaltsplan für das Jahr 2000/2001 genehmigt.
Das Gewerbegebiet Gebenbach-West wurde mit ca. 17 ha bereits bei der
Flächennutzungsplanänderung mit ausgewiesen und genehmigt. Nachdem
sich nun erste Bauwerber bei der Gemeinde gemeldet haben, geht es darum,
möglichst schnell die Bebaubarkeit der Flächen herzustellen bzw.
einen Bebauungsplan aufzustellen. Bereits beim Änderungsverfahren
zum Flächennutzungsplan stellte sich die Zufahrt zum geplanten Gewerbegebiet
als schwierig heraus. Die Flächen liegen am Schnittpunkt der beiden
Bundesstraßen B14 und B299 in nordwestlicher Richtung. Zur Sitzung
konnte Bürgermeister Peter Dotzler deshalb die Diplom-Ingenieure Reuther
und Seuß vom gleichnamigen Ingenieurbüro und Herrn Meisel
vom Straßenbauamt Sulzbach-Rosenberg begrüßen. Nachdem
bereits ein Vorgespräch diesbezüglich beim Straßenbauamt
stattgefunden hatte, konnte Herr Meisel berichten, dass die mögliche
Zufahrt aus Sicht seiner Behörde nur über die bestehenden Kreuzungen
Kainsricht-Süd bzw. B299/B14 Richtung Amberg erfolgen könne.
Da die ersten Bauwerber sich jedoch direkt an der Ecke B14/B299 der südöstlichen
Seite des Gewerbegebiets ansiedeln möchten, hätte dies zur Folge,
dass sofort eine Erschließungsstraße mit einem Aufwand von
ca. 1. Mio DM quer durch das gesamte Areal gebaut werden müsste. Eine
vorläufige Erschließung über die bereits an dieser Stelle
vorhandene Zufahrt zum öffentlichen Feld- und Waldweg lehnte Meisel
ab. Aufgrund des fehlenden Grunderwerbs und der hohen Erschließungskosten
ist dies für die Gemeinde weder zeitlich noch finanziell zu bewerkstelligen.
Gemeinderat Wolfgang Kredler fragte nach den Gründen der Ablehnung
für die kleine Lösung. Aufgrund der Unfallgefahr und der Leichtigkeit
des Verkehrs könne hier nach Ansicht des Straßenbauamtes keine
weitere Einmündung geschaffen werden. Diesem Argument konnten die
Räte nicht folgen. Gemeinderätin Christine Kredler wies daraufhin,
dass die Amberger Kreuzung wegen der hohen Geschwindigkeit und Unübersichtlichkeit
wesentlich gefährlicher sei. Zudem habe es schon Unfalltote an dieser
Kreuzung gegeben. Aus Sicht der Gemeinderäte ist die besagte Feldwegzufahrt
zudem nicht so gefährlich, da sie noch auf 60 km/h geschwindigkeitsreduziert
sei. Nachdem die Diplom-Ingenieure Reuther und Seuß die weitere Erschließung
erläuterten und die mögliche Einteilung des Gewerbegebiets vortrugen,
beschloss der Gemeinderat eine Teilfläche für den Bebauungsplan
auszuweisen. Die Fläche ist ca. 5 ha groß und befindet sich
in der südöstlichen Ecke. Die Erschließung sollte vorab
bzw. im laufenden Bebauungsplanverfahren noch geklärt werden. Der
Aufstellungsbeschluss wird ortsüblich bekanntgemacht.
Bürgermeister Dotzler informierte den Gemeinderat über die
achte Änderung des Regionalplanes Oberpfalz-Nord. In sechs Landkreisen
bzw. kreisfreien Städten werden nun Vorbehaltsgebiete von 110 bis
260 ha Größe für die Ansiedlung von Großbetrieben
ausgewiesen. Der Kindergarten St. Martin erhält nach Feststellung
der Jahresrechnung 1999/2000 für den entstandenen ungedeckten Bedarf
in Höhe von 32.552 DM noch eine Nachzahlung in Höhe von 14.552
DM. Gemeinderat Hermann Zöller prüfte zusammen mit Werner Kohl
die Jahresrechnungen und konnte die Ordnungsmäßigkeit bescheinigen.
Der Kindergartenhaushalt für das Jahr 2000/2001 hat ein Volumen von
308.400 DM mit einem ungedeckten Bedarf von 17.440 DM. Die Räte stimmten
sowohl der Jahresrechnung als auch der Haushaltsplanung zu.
Bürgermeister Dotzler gab bekannt, dass ein Student der TU Weihenstephan
eine Diplomarbeit über die Erstellung eines Ökokontos plant.
Er würde dabei das Gebiet der AOVE untersuchen. Für die Gemeinde
würden anteilige Kosten in Höhe von ca. 2.000 DM entstehen. Die
Räte zeigten ihr Einverständnis. Eine nichtöffentliche Sitzung
schloss sich an.