Bericht
Gemeinderatssitzung Gebenbach vom 29.01.2004

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Der Gemeinderat in Gebenbach befasste sich in seiner Sitzung mit einer Änderung des Bebauungsplans Kainsricht-West, mit der Überarbeitung der Flächen für ein Landschaftsschutzgebiet in Gebenbach und zahlreichen Bauanträgen.
Nach Planung der Erschließungsanlagen im Baugebiet Kainsricht-West teilte das zuständige Ingeniuerbüro mit, dass in diesem Zuge auch der bestehende Bebauungsplan angepasst werden sollte. So stellte Bürgermeister Peter Dotzler die beabsichtigten Änderungen des Bebauungsplanes Kainsricht-West vor. Das Gremium einigte sich, folgende Änderungen im Bebauungsplan durchzuführen. So soll die Fahrbahnbreite der Haupterschließungsstraße bei 7,50 m liegen, davon wird ein Seitenstreifen von 2 m mit Schotterrasen angelegt. Die restlichen Erschließungsstraßen erhalten eine Fahrbahnbreite von 6,50 m, wovon jeweils 0,50 m rechts und links als Bankett angelegt wird. Parkplätze an den Seitenstraßen entfallen. Diese Maßnahmen sollen zur Verringerung des Erschließungsaufwands und somit zur Kostenreduzierung beitragen. Im Westen des Baugebiets wird zum landwirtschaftlichen Feldweg eine zwei Meter breite Entwässerungsmulde angelegt, welche als öffentliche Fläche ausgewiesen wird. Dadurch ändern sich die Parzellengrößen der Bauparzellen 1, 4, 6 und 8. Das Entwässerungssystem wird im Trennsystem ausgeführt, hierfür ist ein kleines Regenrückhaltebecken an der südöstlichen Ecke des Baugebiets notwendig. Diese Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung und werden im vereinfachten Änderungsverfahren durchgeführt. Der Gemeinderat stimmte diesen Änderungen einstimmig zu.

Nach einer längeren Pause unternimmt der Landkreis Amberg-Sulzbach wieder einen Anlauf, die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis neu zu ordnen. Dazu wurden die Gemeinden gebeten, die vom Landratsamt gemachten Vorschläge für ein Landschaftsschutzgebiet in ihrem Gemeindegebiet zu erörtern. Bürgermeister Peter Dotzler erläuterte, dass sich bisher in der Gemeinde kein Landschaftsschutzgebiet befindet. Das Landratsamt hat der Gemeinde jedoch Vorschläge erarbeitet, welche Flächen im Gemeindegebiet hierfür geeignet wären. Nach einer Diskussion einigte sich das Gremium, das zusammenhängende Waldgebiet im nordöstlichen Bereich der Gemeinde vorzuschlagen. Die Flächen umfassen ca. 10 % des gesamten Gemeindegebiets und grenzen an die Stadt Hirschau an. Mit diesem Vorschlag erfüllt die Gemeinde die Vorraussetzung eines größeren zusammenhängenden Gebiets als Vorschlag für ein Landschaftsschutzgebiet und bietet zudem ein Flächenpotenzial von zehn Prozent der Gemeindefläche an. Nach Meinung aller Gemeinderäte müsse dies für die Neuregelung im Landkreis Amberg-Sulzbach genug Potenzial liefern. So segnete dies der Gemeinderat einstimmig ab.

Die Bauanträge von Andreas und Melanie Grabbert, Gebenbach - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, von Andreas Mende, Gebenbach - Erweiterung Wohnhaus mit Carport,  Peter Dotzler, Gebenbach - Ausbau des Dachgeschosses, Richard und Christa Siegert, Atzmannsricht, - Umbau und Sanierung eines Wohnhauses in Gebebach, wurden einstimmig genehmigt. Der Bauantrag von Wolfgang Obermeier, Gebenbach - Neubau eines Wohnhauses wurde wegen einer Abweichung vom Bebauungsplan abgelehnt.

Bürgermeister Dotzler informierte den Gemeinderat noch über die Kreisentwicklungsgesellschaft Zukunftsagentur Plus. Sie soll die wirtschaftliche und regionale Entwicklung im Raum Amberg-Sulzbach fördern. Sowohl Landkreis, Landkreisgemeinden, andere Körperschaften oder die Stadt Amberg können sich an der Gesellschaft beteiligen. So haben sich die neun AOVE-Bürgermeister dazu entschlossen, über die AOVE GmbH gemeinsam Gesellschafter der neuen Zukunftsagentur Plus zu werden. So wird die Stammeinlage so gerechnet, als würden die Gemeinden einzeln Gesellschafter werden. Die Beiträge sollen über die Jahre gestaffelt geleistet werden. Durch diesen Vorschlag hält sich für die AOVE-Gemeinden der Beitritt kostenneutral. Es fällt weiterhin nur der Aufwand für die AOVE selbst an. Die AOVE-Gemeinden üben dann ihr Stimmrecht mit einem vorgesehenen Gewicht von 5 Stimmen gemeinsam aus und verzichten auf ihr Einzelstimmrecht. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.