Der Gemeinderat in Gebenbach befasste sich in seiner Sitzung mit
einer Änderung des Bebauungsplans Kainsricht-West, mit der Überarbeitung
der Flächen für ein Landschaftsschutzgebiet in Gebenbach und
zahlreichen Bauanträgen.
Nach Planung der Erschließungsanlagen im Baugebiet Kainsricht-West
teilte das zuständige Ingeniuerbüro mit, dass in diesem Zuge
auch der bestehende Bebauungsplan angepasst werden sollte. So stellte Bürgermeister
Peter Dotzler die beabsichtigten Änderungen des Bebauungsplanes Kainsricht-West
vor. Das Gremium einigte sich, folgende Änderungen im Bebauungsplan
durchzuführen. So soll die Fahrbahnbreite der Haupterschließungsstraße
bei 7,50 m liegen, davon wird ein Seitenstreifen von 2 m mit Schotterrasen
angelegt. Die restlichen Erschließungsstraßen erhalten eine
Fahrbahnbreite von 6,50 m, wovon jeweils 0,50 m rechts und links als Bankett
angelegt wird. Parkplätze an den Seitenstraßen entfallen. Diese
Maßnahmen sollen zur Verringerung des Erschließungsaufwands
und somit zur Kostenreduzierung beitragen. Im Westen des Baugebiets wird
zum landwirtschaftlichen Feldweg eine zwei Meter breite Entwässerungsmulde
angelegt, welche als öffentliche Fläche ausgewiesen wird. Dadurch
ändern sich die Parzellengrößen der Bauparzellen 1, 4,
6 und 8. Das Entwässerungssystem wird im Trennsystem ausgeführt,
hierfür ist ein kleines Regenrückhaltebecken an der südöstlichen
Ecke des Baugebiets notwendig. Diese Änderungen berühren nicht
die Grundzüge der Planung und werden im vereinfachten Änderungsverfahren
durchgeführt. Der Gemeinderat stimmte diesen Änderungen einstimmig
zu.
Nach einer längeren Pause unternimmt der Landkreis Amberg-Sulzbach wieder einen Anlauf, die Landschaftsschutzgebiete im Landkreis neu zu ordnen. Dazu wurden die Gemeinden gebeten, die vom Landratsamt gemachten Vorschläge für ein Landschaftsschutzgebiet in ihrem Gemeindegebiet zu erörtern. Bürgermeister Peter Dotzler erläuterte, dass sich bisher in der Gemeinde kein Landschaftsschutzgebiet befindet. Das Landratsamt hat der Gemeinde jedoch Vorschläge erarbeitet, welche Flächen im Gemeindegebiet hierfür geeignet wären. Nach einer Diskussion einigte sich das Gremium, das zusammenhängende Waldgebiet im nordöstlichen Bereich der Gemeinde vorzuschlagen. Die Flächen umfassen ca. 10 % des gesamten Gemeindegebiets und grenzen an die Stadt Hirschau an. Mit diesem Vorschlag erfüllt die Gemeinde die Vorraussetzung eines größeren zusammenhängenden Gebiets als Vorschlag für ein Landschaftsschutzgebiet und bietet zudem ein Flächenpotenzial von zehn Prozent der Gemeindefläche an. Nach Meinung aller Gemeinderäte müsse dies für die Neuregelung im Landkreis Amberg-Sulzbach genug Potenzial liefern. So segnete dies der Gemeinderat einstimmig ab.
Die Bauanträge von Andreas und Melanie Grabbert, Gebenbach - Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses, von Andreas Mende, Gebenbach - Erweiterung Wohnhaus mit Carport, Peter Dotzler, Gebenbach - Ausbau des Dachgeschosses, Richard und Christa Siegert, Atzmannsricht, - Umbau und Sanierung eines Wohnhauses in Gebebach, wurden einstimmig genehmigt. Der Bauantrag von Wolfgang Obermeier, Gebenbach - Neubau eines Wohnhauses wurde wegen einer Abweichung vom Bebauungsplan abgelehnt.
Bürgermeister Dotzler informierte den Gemeinderat noch über
die Kreisentwicklungsgesellschaft Zukunftsagentur Plus. Sie soll die wirtschaftliche
und regionale Entwicklung im Raum Amberg-Sulzbach fördern. Sowohl
Landkreis, Landkreisgemeinden, andere Körperschaften oder die Stadt
Amberg können sich an der Gesellschaft beteiligen. So haben sich die
neun AOVE-Bürgermeister dazu entschlossen, über die AOVE GmbH
gemeinsam Gesellschafter der neuen Zukunftsagentur Plus zu werden. So wird
die Stammeinlage so gerechnet, als würden die Gemeinden einzeln Gesellschafter
werden. Die Beiträge sollen über die Jahre gestaffelt geleistet
werden. Durch diesen Vorschlag hält sich für die AOVE-Gemeinden
der Beitritt kostenneutral. Es fällt weiterhin nur der Aufwand für
die AOVE selbst an. Die AOVE-Gemeinden üben dann ihr Stimmrecht mit
einem vorgesehenen Gewicht von 5 Stimmen gemeinsam aus und verzichten auf
ihr Einzelstimmrecht. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.