Die Beschaffung eines neuen Feuerwehranhängers für die FF Atzmannsricht stand ganz oben auf der Tagesordnung des Gebenbacher Gemeinderates. Zur Gemeinderatssitzung konnte Bürgermeister Peter Dotzler den Kommandanten der Atzmannsrichter Wehr Reinhard Kraus und den 1. Vorsitzenden Alfons Grünbauer begrüßen.
Nachdem der Gemeinderat bereits bei einem Ortstermin den betagten Anhänger der Wehr zusammen mit Kreisbrandrat Franz Iberer und der Vorstandschaft des Vereins besichtigte, mussten die Anwesenden feststellen, dass für den bereits seit über 50 Jahren im Einsatz befindlichen Anhänger der FF Atzmannsricht die Einsatzzeit abgelaufen war. Der Hauptgrund ist Materialermüdung und Schäden am Anhänger. Die Wehr meldete ihre Einsatzfähigkeit außerhalb der Ortschaft ab und stellte den Anhänger außer Dienst. Nachdem mehrere Varianten und Möglichkeiten für die Zukunft der FF Atzmannsricht diskutiert wurden, entschied man sich bei den Verantwortlichen und im Gemeinderat für eine Ersatzbeschaffung des Anhängers, um die Einsatzfähigkeit der Atzmannsrichter Wehr wieder herzustellen. Die Alternativen zu dieser Entscheidung wäre die Zusammenlegung der beiden Feuerwehren in eine Gemeindefeuerwehr Gebenbach, eine Ersatzbeschaffung des Gebenbacher Feuerwehrautos und Weitergabe des jetzigen Fahrzeuges an die FF Atzmannsricht oder die Beschaffung eines vollwertigen gebrauchten oder neuen Tragkraftspritzenfahrzeuges für die Wehr in Atzmannsricht gewesen. Aufgrund der noch höheren Kosten und der guten Arbeit in der Wehr, vor allem auch im Jugendbereich, wurden diese Alternativen jedoch verworfen. Kommandant Reinhard Kraus erklärte, dass für seine Wehr ein neuer Tragkraftspritzenanhänger genüge. Dieser müsse aber den gegebenen Anforderungen entsprechen und für die notwendige Beladung einen entsprechenden Aufbau bieten. So besichtigte die Wehr mehrere Anhänger von verschiedenen Firmen und Feuerwehren. Letztendlich kam man zu dem Entschluss, einen Anhänger mit genormten Kofferaufbau zu beschaffen. Für diese Ausführung werden sich die Kosten auf ca. 20.000 EUR belaufen, als Grundausstattung sollte eine Steckleiter mit angeschafft werden. Bürgermeister Peter Dotzler bezifferte die Mindestausstattung mit Beschaffung eines gleichwertigen Anhängers für die Atzmannsrichter Wehr auf ca. 10.000 EUR. Er stellte eine Förderung nach den neuen Förderrichtlinien durch den Freistaat Bayern in Aussicht. Die Förderhöhe wird sich wohl bei ca. 3.500 EUR bewegen. Gemeinderat Andreas Wendl schlug eine Finanzierung von 15.000 EUR zuzüglich der Fördersumme durch die Gemeinde vor. Nach Auskunft des Atzmannsrichter FF-Vorsitzenden Alfons Grünbauer, könne sich dieser vorstellen, dass sich der Verein mit ca. 1.000 EUR an der Anschaffung für den Mehraufwand beteiligen würde. Nach eingehender Diskussion beschloss das Gremium, für die Neuanschaffung eines Tragkraftspritzenanhängers für die FF Atzmannsricht einen Förderantrag bei der Regierung zu stellen und inkl. Der Fördersumme einen Betrag von 18.500 EUR von Seiten der Gemeinde vorzusehen.
Der sog. Lausbubenbrunnen soll im Rahmen der Dorferneuerung auf dem Dorfplatz in Gebenbach errichtet werden. Der Gemeinderat stimmte einer Vereinbarung mit der DLE Regensburg mit einer Kostenbeteiligung von 50 % zu, bei Gesamtkosten von ca. 29.000 EUR. Vor Errichtung des Brunnens ist jedoch die Abnahme des bereits erstellten Brunnensockels endgültig durchzuführen. Bei dem für die Schule Gebenbach erstellten Energiekonzept wurde festgestellt, neben der Erneuerung der Heizung, auch für eine Verbesserung der Wärmeisolierung des Hauses zu sorgen. Architekt Josef Biehler erstellte hierzu einen Sanierungsvorschlag für das Schulgebäude mit einem geschätzten Kostenaufwand von ca. 300.000 EUR. Aufgrund der geänderten Förderbedingungen des Freistaats Bayern könnte diese Sanierungsmaßnahme evtl. gefördert werden. So kam der Gemeinderat zu dem Entschluss, für diese Generalsanierung des Schulhauses einen Förderantrag bei der Regierung der Oberpfalz einzureichen.
Aufgrund des schlechten Zustandes des Straßenbelages ist die Sanierung
der Straße Am Weingarten in Gebenbach notwendig. Auf Antrag der Flurbereinigungsgenossenschaft
Gebenbach soll mit dieser Maßnahme auch der asphaltierte Wirtschaftsweg
entlang der Sandweiher wieder mit einer neuen Asphaltdecke instandgesetzt
werden. Die Kosten werden sich für beide Maßnahmen auf ca. 20.000
EUR belaufen, die Genossenschaft wird sich mit ca. 5.000 EUR beteiligen.
Der Gemeinderat beschloss, die Bagger- und Asphaltierungsarbeiten an den
günstigsten Bieter zu vergeben. Ebenso sind noch Pflaster- und Restarbeiten
am Kindergarten mit einem Kostenaufwand in Höhe von ca. 2.800 EUR
notwendig. Diese Arbeiten werden auf Regie vergeben. Aufgrund der Änderung
des Baugesetzbuches hebt die Gemeinde Gebenbach die Satzungen für
die Teilungsgenehmigung von Grundstücken auf. Der Zuschussantrag der
Kirchenverwaltung zur Sanierung der Friedhofsmauer wurde vom Gremium zurückgestellt
und gleichzeitig zur Stellungnahme an die DLE Regensburg über Fördermöglichkeiten
im Rahmen der Dorferneuerung weitergeleitet. Im Rahmen der Dorferneuerung
soll der Gehweg an der Schulstraße nördlich vom Kindergarten
auf 1,50 m in Pflasterbelag verbreitet werden. Diese Änderung wird
ca. 2.500 EUR Mehrkosten verursachen und wurde vom Gemeinderat befürwortet.
Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.