In seiner letzten Sitzung brachte der Gemeinderat in Gebenbach die 1. Änderung des Bebauungsplanes Kainsricht-West mit dem Satzungsbeschluss auf den Weg. Aufgrund der Erschließungsplanung waren kleinere Änderungen in Bezug auf den Ausbau und die Breite der Erschließungsstraße, die Abwasserentsorgung im Trennsystem mit Regenrückhalteteich und Grenzänderungen bei den Parzellen notwendig. Von den Trägern öffentlicher Belange und den Bürgern wurden während des Auslegungszeitraumes keine Einwände mehr vorgebracht. So beschloss der Gemeinderat einstimmig die 1. Änderungssatzung des Bebauungsplanes Kainsricht-West.
Bürgermeister Peter Dotzler berichtete dem Gemeinderat über das AOVE-Projekt interkommunales Ökokonto. Landschaftsarchitekt Stefan Weidenhammer hat hierzu den AOVE-Gemeinden einen umfassenden Zwischenbericht vorgelegt. Für die Gemeinde Gebenbach stellt sich nun die Frage, ob sie im Bereich der Gemeinde Gebenbach für andere Kommunen oder Institutionen Ausgleichsflächen für die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung zur Verfügung stellt bzw. ob die Gemeinde Gebenbach ihrerseits Ausgleichsflächen von benachbarten AOVE-Gemeinden beanspruchen möchte. Als mögliche Ausgleichsmaßnahme zur Aufwertung in der Natur würde sich das Gebenbachtal mit einer Renaturierung des Bachlaufes anbieten. Die Gemeinderäte kamen überein, vorerst weder Ausgleichsflächen anzubieten, noch von anderen Gemeinden Ausgleichsflächen zu beanspruchen. Ebenso beteiligt sich die Gemeinde an der weiteren Entwicklung des AOVE-Projekts im Rahmen ihrer Möglichkeiten.
Für die Asphaltierungsarbeiten am Sandweiherweg werden Kosten von rund 8.500 EUR anfallen. Der Weg ist im Eigentum der Flurbereinigungsgenossenschaft Gebenbach und wird im Rahmen der Freizeitaktivitäten von der Gebenbacher Bevölkerung rege genutzt und gerne in Anspruch genommen. So kam Bürgermeister Peter Dotzler mit der Vorstandschaft der Genossenschaft unter der Leitung von Andreas Wendl überein, dass die Genossenschaft einen Betrag von 5.000 EUR der Kosten übernimmt. Über die restlichen Kosten von ca. 3.500 EUR gibt die Gemeinde Gebenbach eine Zuwendung. Die Gemeinderäte waren mit dieser Regelung einverstanden und segneten dies einstimmig ab.
Der Bürgermeister informierte das Gremium über ein Antwortschreiben des Straßenbauamtes Sulzbach-Rosenberg in Bezug auf einen zweiten Fußgängerüberweg an der Hauptstraße auf Höhe der Volks-/Raiffeisenbank. Aufgrund der geringen Fußgängerfrequenz bei der Straßenüberquerung auch zu Spitzenzeiten ist eine Maßnahme von Seiten der Straßenbauverwaltung unbegründet. Das Straßenbauamt wird deshalb in dieser Richtung keine Aktivitäten unternehmen. Eine nichtöffentliche Sitzung schloss sich an.