Karl Scheuerer neuer
Obmann der Feldgeschworenen;
Herbert Fleischmann rückt
für Konrad Müller nach (27.01.2009)
(von Josef Popp)
Die
Feldgeschworenen des Marktes Schmidmühlen haben einen neuen Obmann.
Einstimmig
wurde Karl Scheuerer mit diesem verantwortungsvollen Amt betraut.
Grundstücksangelegenheiten sind immer eine heikle Angelegenheit. Immerhin
weist das Grundgesetz dem Eigentum einen sehr hohen Stellenwert zu. Mit Grundstücksangelegenheiten sind die Vermessungsämter
betraut. Damit alles seine Ordnung hat, werden Grundstücksgrenzen durch das
Vermessungsamt zentimetergenau vermessen. Trotz Hightech – Geräte
erfüllen heute noch die Feldgeschworenen eine wichtige Aufgabe – es gibt
keine Vermessung ohne Feldgeschworene. Klar umrissen sind diese Aufgaben für
die Feldgeschworenen mit dem Mitwirken bei amtlichen Vermessungen,
selbstständiger Abmarkung und der Erhaltung der
Grenzzeichen. In jeder Gemeinde werden zwischen vier und sieben Feldgeschworene
bestellt; sie bilden das Kollegium. Das Amt des Feldgeschworenen ist ein
kommunales Ehrenamt, bei dem die Feldgeschworenen durch eine eidliche Verpflichtung eine
gewissenhafte und unparteiische Tätigkeit beeiden. Verschwiegenheit hat oberste
Priorität. Die Rechtsaufsicht über die Feldgeschworenen obliegt der
Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde, die Fachaufsicht übt das Vermessungsamt
aus.
Das
Kollegium wählt für sechs Jahre aus seiner Mitte den Obmann – für den
Markt Schmidmühlen ist dies jetzt Karl Scheuerer. Er wurde einstimmig zum
Obmann und als sein Stellvertreter Christian Lautenschlager gewählt.
Die
Wahlen wurden notwendig, nachdem im Dezember der langjährige Feldgeschworenenobmann
Konrad Müller (Winbuch) überraschend verstarb. Durch seine Zuverlässigkeit und
sein ehrenamtliches Engagement, so Bürgermeister Peter Braun in seinem Nachruf,
hat sich Konrad Müller große und bleibende Verdienste erworben.
Neu
in das Gremium wurde Herbert Fleischmann (Winbuch) gewählt. In Beisein seiner
Feldgeschworenenkollegen leistete er den erforderlichen Eid. Neben Obmann Karl
Scheuerer (Schmidmühlen), stellvertretenden Obmann Christian Lautenschlager
(Eglsee) sowie Herbert Fleischmann (Winbuch) gehören dem
Feldgeschworenenkollegium des Marktes Schmidmühlen noch Georg Hummel
(Schmidmühlen) und Johann Manglberger (Emhof) an.
Noch in diesem Jahr werden die Feldgeschworenen für einige Wochen stark
gefordert werden. Dann nämlich wird die Hochwasserfreilegung vermessen.
vlnr: Georg Hummel, Johann Manglberger,
Obmann Karl Scheuerer, Christian Lautenschlager (Stellvertreter), Herbert
Fleischmann, Bürgermeister Peter Braun
Im Fokus
– Feldgeschworene in Bayern
Wählbarkeit:
Zum Feldgeschworenen kann jeder Deutsche im Sinne der wahlrechtlichen
Bestimmung gewählt werden. Er muss zum Zeitpunkt der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet
haben und seit sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde haben.
Bestellung,
Wahl: Die erstmalige Bestellung erfolgt durch den Gemeinderat, die Nachwahl für
ausgeschiedene Feldgeschorene geschieht durch das Kollegium.
Ausscheiden
aus dem Amt: Dies kann durch Wegzug aus der Gemeinde oder durch einen
Richterspruch zum Verlust der Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden,
erfolgen. Die Niederlegung des Amtes kann aus wichtigen Gründen wie das
Vollenden des 60. Lebensjahres, häufige berufliche Abwesenheit oder auch
gesundheitliche Gründe erfolgen.
Eidesformel:
“Ich schwöre getreu der Bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz der
Bundesrepublik Deutschland, meine Aufgaben als Feldgeschorener gewissenhaft und
unparteiisch auszuführen, Verschwiegenheit hierüber sowie über das
Siebenergeheimnis zu wahren, so wahr mir Gott helfe.“
Arbeitsgeräte:
zu den wichtigsten Arbeitsgeräten gehören Meterstab, Senkel, Fluchtstäbe,
Spaten und Haue, Stoßeisen und Stampfer, Schere und Säge oder auch Spezialgeräte.