Karl Scheuerer neuer Obmann der Feldgeschworenen;

Herbert Fleischmann rückt für Konrad Müller nach (27.01.2009)

(von Josef Popp)

 

 

Die Feldgeschworenen des Marktes Schmidmühlen haben einen neuen Obmann.

Einstimmig wurde Karl Scheuerer mit diesem verantwortungsvollen Amt betraut.

 

Grundstücksangelegenheiten sind immer eine heikle Angelegenheit. Immerhin weist das Grundgesetz dem Eigentum einen sehr hohen Stellenwert zu. Mit Grundstücksangelegenheiten sind die Vermessungsämter betraut. Damit alles seine Ordnung hat, werden Grundstücksgrenzen durch das Vermessungsamt zentimetergenau vermessen. Trotz Hightech – Geräte erfüllen heute noch die Feldgeschworenen eine wichtige Aufgabe – es gibt keine Vermessung ohne Feldgeschworene. Klar umrissen sind diese Aufgaben für die Feldgeschworenen mit dem Mitwirken bei amtlichen Vermessungen, selbstständiger Abmarkung und der Erhaltung der Grenzzeichen. In jeder Gemeinde werden zwischen vier und sieben Feldgeschworene bestellt; sie bilden das Kollegium. Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt, bei dem die Feldgeschworenen  durch eine eidliche Verpflichtung eine gewissenhafte und unparteiische Tätigkeit beeiden. Verschwiegenheit hat oberste Priorität. Die Rechtsaufsicht über die Feldgeschworenen obliegt der Rechtsaufsichtsbehörde der Gemeinde, die Fachaufsicht übt das Vermessungsamt aus.

 

Das Kollegium wählt für sechs Jahre aus seiner Mitte den Obmann – für den Markt Schmidmühlen ist dies jetzt Karl Scheuerer. Er wurde einstimmig zum Obmann und als sein Stellvertreter Christian Lautenschlager gewählt.

Die Wahlen wurden notwendig, nachdem im Dezember der langjährige Feldgeschworenenobmann Konrad Müller (Winbuch) überraschend verstarb. Durch seine Zuverlässigkeit und sein ehrenamtliches Engagement, so Bürgermeister Peter Braun in seinem Nachruf, hat sich Konrad Müller große und bleibende Verdienste erworben.

 

Neu in das Gremium wurde Herbert Fleischmann (Winbuch) gewählt. In Beisein seiner Feldgeschworenenkollegen leistete er den erforderlichen Eid. Neben Obmann Karl Scheuerer (Schmidmühlen), stellvertretenden Obmann Christian Lautenschlager (Eglsee) sowie Herbert Fleischmann (Winbuch) gehören dem Feldgeschworenenkollegium des Marktes Schmidmühlen noch Georg Hummel (Schmidmühlen) und Johann Manglberger (Emhof) an. Noch in diesem Jahr werden die Feldgeschworenen für einige Wochen stark gefordert werden. Dann nämlich wird die Hochwasserfreilegung vermessen.

 

 

vlnr: Georg Hummel, Johann Manglberger, Obmann Karl Scheuerer, Christian Lautenschlager (Stellvertreter), Herbert Fleischmann, Bürgermeister Peter Braun

 

Im Fokus – Feldgeschworene in Bayern

 

Wählbarkeit: Zum Feldgeschworenen kann jeder Deutsche im Sinne der wahlrechtlichen Bestimmung gewählt werden. Er muss zum Zeitpunkt der Wahl das 21. Lebensjahr vollendet haben und seit sechs Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde haben.

 

Bestellung, Wahl: Die erstmalige Bestellung erfolgt durch den Gemeinderat, die Nachwahl für ausgeschiedene Feldgeschorene geschieht durch das Kollegium.

 

Ausscheiden aus dem Amt: Dies kann durch Wegzug aus der Gemeinde oder durch einen Richterspruch zum Verlust der Fähigkeit öffentliche Ämter zu bekleiden, erfolgen. Die Niederlegung des Amtes kann aus wichtigen Gründen wie das Vollenden des 60. Lebensjahres, häufige berufliche Abwesenheit oder auch gesundheitliche Gründe erfolgen.

 

Eidesformel: “Ich schwöre getreu der Bayerischen Verfassung und dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, meine Aufgaben als Feldgeschorener gewissenhaft und unparteiisch auszuführen, Verschwiegenheit hierüber sowie über das Siebenergeheimnis zu wahren, so wahr mir Gott helfe.“ 

 

Arbeitsgeräte: zu den wichtigsten Arbeitsgeräten gehören Meterstab, Senkel, Fluchtstäbe, Spaten und Haue, Stoßeisen und Stampfer, Schere und Säge oder auch Spezialgeräte.