Die Hochwasserfreilegung Schmidmühlen

Nachfolgendes Schreiben ist nur noch kurzzeitig von Bedeutung, da nach dem aktuellen Bauzeitenplan die Brücke an der Kreuzbergstraße am 22.12.2003 für den Verkehr frei gegeben werden soll.
 

An alle Anwohner der Straßen
 

   Kreuzbergstraße

   Dr.-Pfab-Straße

   Zieglerweg

92287 Schmidmühlen


 

Hochwasserfreilegung;

Regelung zum Straßenverkehr

Anlagen: 1 

Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Sie sicher wissen, beginnen in Kürze die Arbeiten zur Hochwasserfreilegung Schmidmühlen.

Offizieller Spatenstich soll am 17.04.2003 sein.

Im ersten Bauabschnitt wird u.a. die Brücke in der Kreuzbergstraße abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Das bedeutet, dass die bisherige Zufahrt über die Kreuzbergstraße ab 04.06.2003 für
mindestens 6 Monate nicht möglich sein wird. 

Mit dem Landratsamt und der Polizei wurde ausführlich die Verkehrsregelung während der Bauzeit besprochen. Die Umleitung erfolgt dabei zum einen über eine eigene Baustellenzufahrt (Nähe Sportplatz) und zum anderen über die Hammerstraße und den Zieglerweg.

Man hat es dabei ferner als am Sinnvollsten angesehen, den Zufahrsverkehr über diese Umleitungsstrecken auf das unumgänglich notwendige Maß zu beschränken.

Dies hat u.a. zur Folge, dass

·Eltern ihre Schulkinder nicht mehr unmittelbar an die Schule bringen bzw. abholen können

·Friedhofsbesucher den Parkplatz am Rathaus nutzen müssen

·Die Einfahrt in den Truppenübungsplatz gesperrt wird.

Natürlich sollen Sie als unmittelbarer Anwohner weiterhin zu Ihrer Wohnung / Ihrem Haus fahren dürfen. 

Gleiches gilt auch für Zulieferer (z.B. bei Lieferung von Heizöl).



Um dies alles einigermaßen sinnvoll bewerkstelligen zu können wird u.a. wie folgt verfahren:

  1. Die Straßen Zieglerweg (ab Einmündung Hammerstraße), Kreuzbergstraße,

  2. Am Schlegelgraben und Dr.-Pfab-Straße werden für den motorisierten Verkehr gesperrt.
  3. Die Zufahrt für Anwohner oder notwendige Zulieferungen wird über Ausnahmegenehmigungen geregelt.
D.h. Sie erhalten von uns auf Antrag die Berechtigung, mit dem von Ihnen angegebenen Fahrzeug die für den allgemeinen Straßenverkehr gesperrten Strecken befahren zu können.
Hierzu bitten wir Sie, das beiliegende Formblatt vollständig auszufüllen und uns möglichst umgehend wieder zuzuleiten.

Wir stellen dann für Sie kostenfrei eine Ausnehmgenehmigung aus, die Sie im Fahrzeug mitführen müssen.

Sofern Sie z.B. für etwaige Anlieferungen weitere Ausnahmegenehmigungen benötigen, setzen Sie sich (oder die betreffende Firma) bitte rechtzeitig mit uns in Verbindung.

Uns ist bewusst, dass Sie während der Bauzeit einige Unannehmlichkeiten erdulden müssen, hoffen aber zugleich, den bürokratischen Aufwand für Sie einigermaßen im Rahmen halten zu können.

Für etwaige Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.


 

Mit freundlichen Grüßen

Peter Braun
 


 
 

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