Amberger Zeitung/Nachrichten v. 11.01.2003
Freiwilliges Tanzverbot
Alljährlich legen die Schmidmühlener am Sonntag nach Dreikönig
einen Gelübdetag ein. Begründet ist dieser Tag in einer Hochwasserkatastrophe
des Jahres 1849.
Die Fluten der Vils und Lauterach hatten den Ort unter Wasser gesetzt
und erhebliche Schäden verursacht. Am gleichen Tag nur ein Jahr später,
wurde der Ort von einer weiteren Katastrophe heimgesucht. Diesmal war nicht
Wasser das verursachende Element sondern Feuer. Ein Großfeuer wütete
im Ortskern. Welche Gebäude damals von der verheerenden Brandkatastrophe
betroffen waren, konnte bisher noch nicht recherchiert werden.
Im Jahre 1850 schließlich legte der Markt das Gelübde ab,
an diesem Tag künftig keine Tanzveranstaltungen mehr abzuhalten. Dieses
Versprechen wird auch heute noch abgehalten. Auf Antrag des Pfarrgemeinderates
und einiger Markträte beschloss der Gemeinderat 1970, das Tanzverbot
auch auf den Samstag auszudehnen.
Dieser Beschluss hielt aber nicht lange. Bereits ein Jahr später
hob der Gemeinderat diese Entscheidung wieder auf. Grund dafür war
der damals kurze Fasching, der Samstag hätte als Termin gefehlt. Eines
gilt aber nach wie vor: Am Sonntag nach Dreikönig wird in Schmidmühlen
kein Tanzbein mehr geschwungen.
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