Amberger Zeitung/Nachrichten v. 11.01.2003
 
Freiwilliges Tanzverbot
Alljährlich legen die Schmidmühlener am Sonntag nach Dreikönig einen Gelübdetag ein. Begründet ist dieser Tag in einer Hochwasserkatastrophe des Jahres 1849.
Die Fluten der Vils und Lauterach hatten den Ort unter Wasser gesetzt und erhebliche Schäden verursacht. Am gleichen Tag nur ein Jahr später, wurde der Ort von einer weiteren Katastrophe heimgesucht. Diesmal war nicht Wasser das verursachende Element sondern Feuer. Ein Großfeuer wütete im Ortskern. Welche Gebäude damals von der verheerenden Brandkatastrophe betroffen waren, konnte bisher noch nicht recherchiert werden.
Im Jahre 1850 schließlich legte der Markt das Gelübde ab, an diesem Tag künftig keine Tanzveranstaltungen mehr abzuhalten. Dieses Versprechen wird auch heute noch abgehalten. Auf Antrag des Pfarrgemeinderates und einiger Markträte beschloss der Gemeinderat 1970, das Tanzverbot auch auf den Samstag auszudehnen.
Dieser Beschluss hielt aber nicht lange. Bereits ein Jahr später hob der Gemeinderat diese Entscheidung wieder auf. Grund dafür war der damals kurze Fasching, der Samstag hätte als Termin gefehlt. Eines gilt aber nach wie vor: Am Sonntag nach Dreikönig wird in Schmidmühlen kein Tanzbein mehr geschwungen.
 
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