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Nachprüfung für Schüler der 7., 8. und 9. Jahrgangsstufe
Die Teilnahme an der Nachprüfung setzt einen Antrag der Erziehungsberechtigten voraus, der spätestens bis l. August zu stellen ist. Die Prüfung selbst findet am 5. und 8.
September 2003 statt. Der genaue Zeitplan wird rechtzeitig in der Eingangshalle des GMG ausgehängt.
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Besondere Prüfung für Schüler der 10. Jahrgangsstufe
Auf einem bei StD Raschka erhältlichen Formblatt muss die Anmeldung zur Prüfung spätestens zwei Tage nach Erhalt des Jahreszeugnisses erfolgen; dabei ist eine Kopie des Jahreszeugnisses
vorliegen. Die Prüfung selbst findet am 03., 04. und 05.09.2003 in den Fächern Deutsch, Mathematik und Englisch statt. Der Prüfungsort wird vom Ministerialbeauftragten der Realschulen dem Prüfling schriftlich mitgeteilt.
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Sprechstunden des Direktorats
In den Sommerferien ist das Direktorat in der ersten und letzten Ferienwoche täglich von
11 Uhr bis 12 Uhr geöffnet, in den restlichen Wochen jeweils am Mittwoch von 10 Uhr bis 12 Uhr.
Für besonders wichtige Anliegen können mit dem Direktorat andere Termine vereinbart werden.
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Ferientermine bzw. unterrichtsfreie Tage im Schuljahr 2003/2004
Allerheiligen 27. Oktober mit 31 .Oktober 2003
Weihnachten 24. Dezember 2003 mit 07. Januar 2004
Frühjahrsferien 23. Februar 2004 mit 27. Februar 2004
Ostern 05. April 2004 mit 17. April 2004
Pfingsten 01. Juni 2004 mit 12.Juni 2004
Sommerferien 02. August 2004 mit 13. September 2004
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Beginn des Unterrichts nach den Sommerferien
Das neue Schuljahr beginnt am Dienstag, den 09. September 2003, um 8 Uhr 05. Der Unterricht endet
am ersten Schultag um 11 Uhr 30.
Die neuen Fünft-Klässer versammeln sich, wenn möglich mit den Eltern, um 8 Uhr 05 in der Aula.
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Abiturprüfung
Schriftlicher Teil 07. mit 21. Mai 2004
Colloquiumsprüfung 24. Mai mit 28. Mai 2004
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Tag
der offenen Tür
voraussichtlich 3. Juli 2004 (verpflichtende Schulveranstaltung!)
Der darauf folgende Montag, 5. Juli 2004, ist dann voraussichtlich
unterrichtsfrei.
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Kostenfreiheit des Schulwegs
Für Schüler der 5. - 10. Jahrgangsstufe besteht Kostenfreiheit des Schulwegs. Für Schüler der 11. Jahrgangsstufe, die gemäß der Kindergeldregelung Schulwegkostenfreiheit beantragen können, ist ein Antrag mit Kindergeldnachweis für August 2003 einzureichen; das Gleiche gilt für die Schüler der 12. und 13. Jahrgangsstufen. Die erforderlichen Formulare können im Sekretariat abgeholt werden.
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Dank an die Eltern und die inserierenden Firmen
Der Jahresbericht konnte nur erstellt werden, weil die Eltern durch ihren Beitrag und die Firmen durch ihre Inserate die Drucklegung des Jahresberichts unterstützten.