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Naturwissenschaftlich-technologisches, sprachliches, wirtschafts- und sozialwissenschaftliches Gymnasium

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Aufsichtspflicht / Prävention von Gewalt

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 9 zu Unterrichtsbeginn nicht erscheint und – was eigentlich gar nicht vorkommen dürfte! – weder schriftlich noch mündlich entschuldigt ist, dann versucht die Schule sofort telefonischen Kontakt mit den Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten aufzunehmen. Da mit der 9. Jahrgangsstufe die Vollzeitschulpflicht endet, verzichten wir ab der 10. Jahrgangsstufe auf dieses Verfahren. Dennoch möchte ich Sie daran erinnern, dass grundsätzlich jede Schülerin und jeder Schüler bei Verhinderung noch v o r Unterrichtsbeginn entschuldigt werden muss.

Wenn eine Schülerin oder ein Schüler der Jahrgangsstufen 5 – 11 während der Unterrichtszeit erkrankt, dann darf die Schule grundsätzlich nur nach telefonischer Zustimmung der Erziehungsberechtigten oder deren Beauftragten verlassen werden. Dieses Verfahren gilt also auch für die Jahrgangsstufen 10 und 11, weil wir Sie vor dem Nachhauseweg über den Gesundheitszustand Ihres Kindes informieren möchten. Für die Jahrgangsstufen 12 und 13 gilt wegen der völlig anderen Unterrichtsorganisation in Kursen eine andere Regelung.

Um Sie als Erziehungsberechtigte oder eine/n von Ihnen Beauftragte/n (z.B. aus der Verwandtschaft oder Nachbarschaft) zuverlässig telefonisch erreichen zu können, geben Sie bitte das beigelegte Formular sorgfältig ausgefüllt an die Schule zurück. Sollte sich Ihre Adresse oder Ihre Telefonnummer während des Schuljahres ändern, dann setzen Sie die Schule bitte umgehend davon in Kenntnis. Die Schule kann die Verantwortung für Ihre Kinder nur gemeinsam mit Ihnen übernehmen und ist deshalb auf die enge Zusammenarbeit mit Ihnen unbedingt angewiesen.

 
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URL: www.gmg-amberg.de 
Letztes Update: 06.02.2005

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